Eine Marke anzumelden ist einfacher, als viele Unternehmer vermuten. Die eigentliche Herausforderung besteht nicht im Ausfüllen des Antrags, sondern darin, Umfang und Inhalt der Marke richtig zu wählen und die potenzielle Risiken richtig einzuschätzen.
Sie haben einen Namen für Ihr Unternehmen, Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung entwickelt und fragen sich, ob Sie diesen als Marke schützen lassen sollten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit einer Markenanmeldung zu beschäftigen.
Brauche ich überhaupt eine Marke?
Eine Markenanmeldung lohnt sich immer dann, wenn Sie Ihren Unternehmensnamen oder eine spezielle Produktbezeichnung wirksam am Markt langfristig positionieren wollen. Durch die Eintragung einer Marke können Sie sich wirksam gegen Nachahmer schützen und verhindern, dass andere Mitbewerber Ihnen den Namen streitig machen.
Häufig investieren Unternehmensgründer und Selbständige viel Zeit und Geld in den Aufbau des Unternehmens. Der Unternehmensname oder die Bezeichnung des Kernprodukts ist dabei essentieller Bestandteil und findet sich überall dort, wo Geld in den Unternehmensaufbau gesteckt wurde: Sei es bei Logo, Marketingmaterialien, Website, Merchandise, Briefkopf, Türschild usw.
Mit das schlimmste was passieren kann, ist wenn nach den umfangreichen Startinvestitionen, plötzlich alles wieder eingestampft, der auf Social Media und bei der Kundschaft gerade mühsam aufgebaute Name wieder umbenannt werden muss. Und alles nur, weil das Thema „Markenanmeldung“ nicht rechtzeitig auf die ToDo-Liste geschrieben wurde.
Die Eintragung einer deutschen Marke kostet mit 300 € für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen nicht viel im Vergleich zu den Kosten die entstehen, wenn alles wieder Rückabgewickelt werden muss oder ein Trittbrettfahrer die Kunden abwirbt.
Besonders sinnvoll ist eine Markenanmeldung,
- vor dem Start eines Unternehmens, insbesondere bei Verwendung eines Logos oder eines kreativen Namens
- vor der Einführung eines neuen Produkts oder einer neuen Dienstleistung, die eigenständig vermarktet werden soll
- vor umfangreichen Investitionen in Marketing und Werbung,
- vor dem Aufbau eines Online-Shops oder einer bekannten Internetpräsenz,
- wenn eine Expansion ins Ausland geplant ist.
Eine frühzeitige Markenanmeldung schafft frühzeitig Rechtssicherheit und schützt die Investitionen, die in den Aufbau des eigenen Unternehmens geflossen sind. Sie stärkt auch die Marktposition, weil der Markeninhaber das Recht hat verwechslungsfähige Namen von Mitbewerbern zu unterbinden.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Marke eintragen lassen möchte?
Wer seine Marke nicht „just for fun“ anmeldet, sondern eine langfristige und tragfähige Strategie für seine Marken als wesentlicher Unternehmenswert verfolgen möchte, dem sei – im Allgemeinen anhand einer deutschen Marke – das folgende Vorgehen empfohlen.
Schritt 1: Die richtige Marke auswählen
Am Anfang steht die Wahl des richtigen Zeichens. Soll das Zeichen nur ein Name sein oder direkt in ein Logo integriert werden? Außerdem muss der Name natürlich potenzielle Kunden ansprechen und zur Unternehmensphilosophie passen.
Neben Kreativität und geschicktem Marketing, müssen aber auch die rechtlichen Anforderungen an die Schutzfähigkeit der Marke erfüllt sein. Ein Zeichen muss insbesondere sog. Unterscheidungskraft haben und darf z.B. nicht sittenwidrig sein. Reine Beschreibungen wie „Günstiger Online-Shop“ oder „Schneller Lieferservice“ können nicht als Marke eingetragen werden und werden vom Amt kostenpflichtig zurückgewiesen.
Neben der Frage, ob die Marke vom Amt überhaupt eingetragen wird, ist auch der Schutzbereich, der dem Zeichen als Marke schlussendlich zukommen wird, von Anfang an mitzudenken. Je kreativer eine Marke ist – im Markenrecht spricht man von Kennzeichnungskraft -, desto weiter wird ihr Schutzbereich regelmäßig sein, was wiederum ihren Wert erhöht.
Bereits in dieser Phase lassen sich viele spätere Probleme vermeiden. Daher ist es sehr empfehlenswert möglichst früh bereits auch die rechtlichen Anforderungen und Überlegungen in den Markenfindungsprozess einfließen zu lassen. Je weniger angreifbar eine Marke schlussendlich ist, desto
Schritt 2: Recherche nach älteren Kennzeichen
Dies ist häufig der wichtigste Schritt der gesamten Markenanmeldung.
Nur weil eine Bezeichnung beim schnellen Googlen nicht gefunden wird oder eine Internetdomain verfügbar ist, bedeutet das nicht, dass keine älteren Marken und Kennzeichenrechte bestehen.
Vor einer Anmeldung sollte deshalb dringend geprüft werden, ob bereits identische oder verwechslungsfähige Marken existieren. Das ist deshalb so wichtig, weil das Markenamt bei der Eintragung nicht prüft, ob es schon Markenrechte Dritter gibt, die später zu rechtlicher Auseinandersetzung und Abmahnung führen können – das muss der künftige Markeninhaber leider selbst tun.
Leichter gesagt, als getan: Die Recherche gestaltet sich häufig als schwierig, insbesondere bei der Eintragung von Logos und Bildern. Ein erster Ansatz ist der Blick in das online öffentlich einsehbare Markenregister des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Da eine Markenkollision nicht nur durch identische, sondern auch ähnliche Zeichen entstehen kann, braucht es schlussendlich gerade bei der Registerrecherche bereits einer möglichst zuverlässigen rechtlichen Prüfung, um die Risiken realistisch einschätzen zu können.
Aber auch Zeichen, die sich überhaupt nicht in den Markenregistern wiederfinden, können eine Kollision auslösen, insbesondere durch sog. Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 1 MarkenG.
Unterbleibt diese Recherche, kann die eigene Markenanmeldung später zu einer kostenintensiven Markenabmahnung oder einem Widerspruchsverfahren führen.
Schritt 3: Die richtigen Waren- und Dienstleistungen auswählen
Der tatsächliche Schutz an einem eingetragenen Zeichen besteht nicht automatisch unbeschränkt für alles was Ihr Unternehmen anbietet.
Bei der Anmeldung muss genau angegeben werden, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Auch hier besteht häufig Gestaltungsspielraum, der einerseits den unternehmerischen Belangen Rechnung tragen, andererseits rechtliche Risiken berücksichtigen muss. Außerdem steigen die Amtsgebühren für die Markenanmeldung in Abhängigkeit von der Anzahl der eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen.
Eine zu enge Formulierung kann dazu führen, dass wichtige Geschäftsbereiche später ungeschützt bleiben, während eine zu weite Anmeldung unnötige Kosten verursachen kann und das Risiko einer Verletzung der Rechte Dritter steigen lässt.
Eine maßgeschneiderte und vorab geprüfte Formulierung der eingetragenen Waren- und Dienstleistungen ist daher wesentlicher Bestandteil einer gelungenen Markenstrategie.
Schritt 4: Anmeldung und Eintragung beim DPMA
Sind alle Vorbereitungen abgeschlossen, wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Dazu muss der Markenantrag ausgefüllt und an das Amt gesendet werden.
Der Antrag enthält insbesondere
- Angaben zum Markeninhaber und ggf. seines Vertreters,
- die gewünschte Marke und Angaben zur Markenform (z.B. Wort-/Bildmarke, Wortmarke, Farbmarke),
- das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen.
Nach Eingang der Anmeldung prüft das DPMA wie unter Schritt 1 geschildert, ob Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG der Eintragung entgegenstehen. Wenn für das Amt alles in Ordnung geht, erhalten Sie eine Markenurkunde, die den Inhaber der Marke und das Anmelde- und Eintragungsdatum enthält.
Aber Achtung: Ob ein Mitbewerber die identische Marke bereits zwei Jahre vorher eingetragen hat, wird vom Amt nicht geprüft. Dies merken Sie erst, wenn ein Widerspruch oder die Abmahnung vom Mitbewerber in Ihrem Briefkasten landet. Genau deshalb ist eine markenrechtliche Prüfung vor der Markenanmeldung der empfehlenswerte Weg.
Schritt 5: Widerspruchsfrist abwarten
Nach der Eintragung beginnt gem. § 42 MarkenG eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit kommt der Marke bereits vollumfänglicher Schutz zu. Allerdings können Rechteinhaber, die der Auffassung sind die neu eingetragene Marke verstoße gegen ihre Rechte, durch Einlegen eines Widerspruchs ziemlich günstig und unkompliziert gegen die frisch eingetragene Marke vorgehen und ihre Löschung aus dem Register beantragen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist hat die junge Marke eine weitere Hürde erfolgreich genommen.
Allerdings kann eine Marke auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist (allerdings unter erhöhtem Aufwand) angegriffen werden – vollständige Sicherheit hat man als Markeninhaber daher leider nie. Durch eine gut Markenstrategie und rechtliche Betreuung des Eintragungsverfahrens können die Risiken aber erheblich reduziert werden.
Wie lange dauert eine Markenanmeldung?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und der Auslastung des DPMA ab. In unproblematischen Fällen erfolgt die Eintragung regelmäßig innerhalb einiger Monate. Wer eine Eintragung zwingend innerhalb von 4-6 Monaten erreichen möchte, kann die Durchführung im beschleunigten Verfahren für um 200 € erhöhte Amtsgebühren beantragen. Ob das tatsächlich erforderlich ist, muss im Einzelfall bewertet werden. Wichtig zu beachten ist dabei, dass es für die Frage der Priorität allein auf das Datum des Eingangs der Anmeldung – nicht der Eintragung – an kommt.
Welche Kosten entstehen?
Für die Eintragung einer Marke mit bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen entstehen grundsätzlich 300 € Amtsgebühren an das DPMA. Sollen mehr Waren- und Dienstleistungen aus mehr Klassen eingetragen werden oder wird ein beschleunigtes Verfahren beantragt, kommen zusätzliche Gebühren dazu.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für eine Markenrecherche sowie die anwaltliche Beratung. Häufig übernehmen Rechtsanwälte das vollständige Anmeldeverfahren zu einem Pauschalpreis, sodass auch insoweit hohe Kostenkontrolle besteht. Bei der Einholung von Angeboten ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, in welchem Umfang Markenrecherche angeboten wird und in einem etwaigen Pauschalpreis enthalten ist.
Die Begleitung des Eintragungsverfahrens durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist in den allermeisten Fällen empfehlenswert. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind eine Investition, die sich in der Regel schnell auszahlt. Fehler bei der Markenanmeldung oder Konflikte mit älteren Markenrechten verursachen häufig deutlich höhere Kosten als eine sorgfältige Vorbereitung.
Wie lange bleibt eine Marke eingetragen?
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre und kann gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig lange um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Um sicherzustellen, dass die Marke während dieser Schutzdauer nicht dennoch – auf Antrag eines Dritten – gelöscht werden kann, muss die Marke durchgehend für alle eingetragenen Waren- und Dienstleistungen benutzt werden. Mit der Benutzung der Marke muss spätestens innerhalb der ersten fünf Jahre nach Ende der Widerspruchsfrist begonnen werden.
Fazit
Eine Markenanmeldung ist mehr als ein Formular beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Der langfristige Wert einer Marke hängt entscheidend von der Vorbereitung und der richtigen Strategie ab. Wer frühzeitig die richtigen Entscheidungen trifft, schafft die Grundlage für einen starken und dauerhaft durchsetzbaren Markenschutz.
Eine anwaltliche Begleitung hilft insbesondere dabei,
- die Schutzfähigkeit des gewünschten Zeichens einzuschätzen,
- Kollisionen mit älteren Rechten möglichst früh zu erkennen,
- das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis interessengerecht zu formulieren,
- und Risiken frühzeitig konkret zu erkennen und bewusst zu steuern.
Sie möchten Ihre Marke anmelden oder sind unsicher, ob Ihr gewünschter Markenname schutzfähig ist? Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und hilft dabei, kostspielige Fehler bereits vor der Anmeldung zu vermeiden.


